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Wann zahlt die KFZ-Haftpflicht nicht?

Wann zahlt KFZ Haftpflicht nicht?
Jeder Kfz-Halter hat eine Haftpflichtversicherung, ohne sie kann kein Kfz zugelassen werden. Darüber hinaus schließen noch viele Autofahrer eine Vollkasko- oder zumindest eine Teilkaskoversicherung für ihr Fahrzeug ab. Dank diesen Versicherungen werden Unfallschäden zu einem geringeren finanziellen Risiko. Je nach Art der Versicherung, Versicherungsgeber und Beitragshöhe werden mehr Kosten für Schäden von den Versicherungen übernommen und abgedeckt. Leider gibt es auch immer Ausnahmen, die den Versicherungsschutz beeinflussen, sodass die Schäden nur teilweise oder gar nicht mehr bezahlt werden. Wir haben für Euch die wichtigsten Situationen zusammengefasst und beantworten hier ausführlich die Frage „Wann zahlt die KFZ-Haftpflicht nicht?“. Zusätzlich beleuchten wir in dem Zusammenhang auch das Thema „Fahren ohne Versicherungsschutz“.
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Wann zahlt die KFZ-Haftpflicht nicht oder nicht vollständig?

Grundsätzlich greift die KFZ-Haftpflichtversicherung nur bei Schäden, die Ihr bei anderen verursacht habt. Für Schäden am eigenen Fahrzeug kommt im Allgemeinen die Teil- und Vollkaskoversicherung auf. Es gibt allerdings Situationen, in denen die Versicherungen sich weigern zu zahlen oder nur einen Teil übernehmen. Die wichtigsten sind:

1. Fahren unter Medikamenten-, Alkohol- oder Drogeneinfluss

Das man nach dem Genuss von Alkohol kein Auto mehr fährt, ist allen bekannt und wird auch durch die Polizei kontrolliert. Bei der Einnahme von Medikamenten ist das nicht immer so klar. Es gibt keine gesetzliche Regelung, die die Teilnahme am Straßenverkehr nach der Einnahme von Medikamenten verbietet oder einschränkt. Allerdings kann seitens der Medikamentenhersteller die Einschränkung gegeben werden, dass man nach Einnahme des jeweiligen Medikaments nicht mehr fahrtüchtig ist. Euer Arzt oder auch die Apotheken werden euch entsprechend darüber informieren  und Ihr könnt diesen Hinweis auch im Beipackzettel nachlesen. Dann solltet Ihr Euch auch nicht selber ans Steuer setzen.

Gibt es jedoch diese Einschränkung zu einem Medikament nicht, müsst Ihr vor Fahrtantritt selber entscheiden, ob Ihr ein Fahrzeug sicher im Verkehr bewegen könnt. Wird der Einfluss von Medikamenten nach einem Unfall festgestellt (etwa durch einen Bluttest) und kann das als Unfallursache mit verantwortlich sein, hat das möglicherweise Einfluss auf den Versicherungsschutz und kann ggf. auch strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Vergewissert Euch daher immer, welchen Einfluss die Medikamente auf Eure Fahrtüchtigkeit haben. Dazu könnt Ihr auch Euren Arzt befragen. Es ist auch auf Wechselwirkungen zwischen verschiedenen Arzneimitteln zu achten.

Auch das Fahren und Alkohol- und Drogeneinfluss kann dazu führen, dass Versicherungsleistungen gekürzt oder verweigert werden. Daher überlegt Euch vor Fahrtantritt, ob Ihr wirklich fahrtüchtig seid und bittet lieber einen Freund oder ein Familienmitglied, Euch zu fahren, statt Euch oder andere Verkehrsteilnehmer zu gefährden.

2. Darf man barfuß oder mit Flip Flops Auto fahren?

Bild von Flip Flops zum Thema "darf man mit flip flops auto fahren?" Bei warmen Temperaturen ist die Versuchung groß, barfuß oder nur mit Flip-Flops oder Sandalen zu fahren. Grundsätzlich gibt es keine Regelung, die festes Schuhwerk vorschreibt. Ihr könnt daher theoretisch mit jeglicher Fußbekleidung Auto fahren. Sollte ein Unfall jedoch auf unpassendes oder nicht vorhandenes Schuhwerk zurückzuführen sein, kann es sein, dass die KFZ-Versicherung nicht zahlt. Daher raten wir dazu, auch im Sommer ein paar leichte und bequeme Sneakers im Fahrzeug mitzuführen, die während der Fahrt getragen werden können. Am Ende möchte sich niemand vorwerfen lassen müssen, einen Unfall verursacht oder mit verschuldet zu haben, nur weil man „luftige“ Füße haben wollte. 

Neben den passenden Schuhen zum Fahren, stellen sich viele im Sommer auch die Frage nach der möglichen Kleidung. Gegen die Fahrt in Badehose oder nur mit Bikini spricht aus rechtlichen und versicherungstechnischen Gründen übrigens nichts. Die Kleidung hat keinen Einfluss auf das Fahren, sondern  kann eher andere Verkehrsteilnehmer ablenken. Daher sollte die Kleidung nicht zu freizügig sein und Ihr solltet erst recht nicht komplett unbekleidet unterwegs sein. Letzteres wird als Ordnungswidrigkeit gewertet und kann strafrechtlich geahndet werden. 

3. Grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz

Wer vorsätzlich eine Unfall provoziert oder durch grob fahrlässiges Verhalten einen Unfall billigend in Kauf nimmt, kann im Fall eines Unfalls Stress mit seiner Versicherung bekommen. Zu grob fahrlässigem Verhalten gehört unter anderem:

  • zu dichtes Auffahren
  • zu schnelles Fahren
  • Missachten von Verkehrsschildern
  • zu starke Ablenkung durch Begleitpersonen, Bedienung von Radio etc. oder durch ablenkendes Essen
  • Übermüdungserscheinungen ignorieren und Sekundenschlaf riskieren

Daher besser mehr Zeit für die Fahrt einplanen und lieber eine Pause mehr machen, als nachher gar nicht ans Ziel anzukommen.

4. Schlüsselverlust

Ein Autoschlüssel liegt auf dem Regal Egal ob gestohlen oder verloren/verlegt, den Verlust eines Schlüssels solltet Ihr immer Eurer Kaskoversicherung melden. Nur so könnt Ihr sicher sein, dass die Versicherung im Falle eines Autodiebstahls auch zahlt bzw. ein weiterer Versicherungsschutz gewährleistet ist. Je nach den Umständen des Verlustes, übernimmt die Versicherung auch die Kosten für den Austausch der Schlösser oder das Umcodieren des Autoschlüssels. Entscheidend für die Beurteilung ist häufig der Grad der Fahrlässigkeit, die zum Verlust geführt hat. Der Diebstahl aus der offenen Handtasche oder ein Verlieren aus der Hosentasche kann z.B. als grob fahrlässig ausgelegt werden.

5. Falsche oder ungenügende Ladungssicherung

Eine schlechte Ladungssicherung ist nicht nur für Euch und andere Verkehrsteilnehmer ein Sicherheitsrisiko. Die unsachgemäße Ladungssicherung wird auch mit Bußgeldern bestraft und je nach Schwere oder bei Unfällen auch härter. Zusätzlich kann verrutschte Ladung auch versicherungstechnisch Folgen haben. So muss die Kaskoversicherung in solchem Fall für Schäden am Fahrzeug nur teileweise oder gar nicht aufkommen. Besonders in den Ferienzeiten & Ausflugszeiten achtet besonders verstärkt auf die Ladungssicherung. Schwere Koffer, eine beladene Kühlbox oder die transportierten Fahrräder können zu einer Gefahr für Euch und andere Verkehrsteilnehmer werden.

6. Unfallflucht (auch ohne direkten Unfallgegner)

Wer nach einem Unfall den Unfallort verlässt, ohne die Polizei und/oder die Kaskoversicherung zu kontaktieren, riskiert den Versicherungsschutz und macht sich strafbar. Dieser Umstand ist vielen bereits bekannt. Allerdings kann dies auch ohne Beteiligung von Dritten erfolgen. In einem Fall vor dem Oberlandesgericht Koblenz (vom 11.12.2020, Az.: 12 U 235/20) wurde entschieden, dass der Kaskoschutz auch bei einem Unfall ohne weitere Beteiligung erlöschen kann, wenn keine Polizei oder Versicherung kontaktiert wird.
In dem genannten Fall ist ein Autofahrer auf der Autobahn ohne Fremdeinwirkung mit der Leitplanke kollidiert. Die Fahrt wurde bis zum nächsten Rastplatz fortgesetzt und der Schaden geprüft (zerkratzte linke Fahrzeugseite), anschließend wurde die Fahrt weitergeführt. Nach 4 Tagen hat dieser erst den Schaden seiner Versicherung gemeldet. Das Gericht sah eine Pflichtverletzung des Autofahrers durch die Unfallflucht gegenüber der Versicherung. Der Versicherung wurden wesentliche Feststellungen zum Versicherungsfall erschwert z.B., ob der Autofahrer selbst gefahren ist oder der Autofahrer in seiner Fahrtüchtigkeit eingeschränkt war.

7. Getunte Autos

Wenn Ihr an Eurem Fahrzeug bauliche Veränderungen vornehmt, die nicht serienmäßig sind, solltet Ihr diese immer der Versicherung mitteilen. Natürlich kann dies dazu führen, dass sich die Versicherungsbeiträge erhöhen, besonders wenn bei den getunten Autos an der Motorleistung geschraubt wird. Auf der anderen Seite bleibt dadurch Euer Versicherungsschutz komplett bestehen und Ihr könnt nicht in Regress genommen werden. Zusätzlich sind dadurch teure Tuningteile, wie neue Felgen oder die hochwertige HiFi-Anlage mitversichert (häufig sogar ohne Beitragszuschlag). Nicht gemeldete Veränderungen bei getunten Autos bei Diebstahl oder Beschädigung, werden unter Umständen von der Versicherung nicht bezahlt.

8. Auffahrunfall - wer trägt die Schuld?

Dem Anscheinsbeweis nach hat der Auffahrende Schuld. Bei dem Anscheinsbeweis wird immer davon ausgegangen, dass der Unfall aufgrund mangelndem Sicherheitsabstand, nicht angepasster Fahrgeschwindigkeit und/oder aufgrund von Unaufmerksamkeit/Ablenkung entstanden ist. Natürlich gibt es aber auch Situationen. in denen der Vorausfahrende die Schuld oder zumindest eine Teilschuld trägt. Beispiele für Situationen mit einer Teilschuld ist das Bremsen für Kleintiere (z.B. Eichhörnchen, Hasen oder Vögel) oder eine andere grundlose Vollbremsung. Der Hintermann hat bei diesen Situationen den nötigen Sicherheitsabstand nicht eingehalten, allerdings hat der Vorausfahrende die Unfallsituation unnötig provoziert. 

Ausnahmen: Bei Fahrschulautos muss mit einem solchen Verhalten gerechnet werden und auch das abrupte Abbremsen beim Umspringen der Ampelphase von grün auf gelb. Erhöhte Teilschuld bis zur 100%igen Haftung trägt der Vordermann, wenn die Bremslichter defekt sind oder ein Spurwechsel vorausging z.B. wenn in Folge eines Überholvorgangs zu kurz vor dem Hintermann eingeschert wurde. Bei einer unklaren Rechtslage sollte immer die Polizei hinzugezogen werden. Wie die Schadensregulierung genau funktioniert, haben wir Euch in einem weiterführenden Blogbeitrag zusammengestellt.

9. Abnehmbare Anhängerkupplungen bei Nichtgebrauch abmontieren

Rechtlich ist dies nur vorgeschrieben, sofern durch den Kugelkopf Teile des Nummernschilds verdeckt werden. Im Falle eines Auffahrunfalls könnte die Versicherung aber behaupten, dass durch die AHK ein größerer Schaden am Fahrzeug entstanden ist. Damit wäre eine mögliche Konsequenz, dass die Versicherung nicht zahlt. Ein entsprechendes gerichtliches Urteil existiert dazu bisher noch nicht. Um einer solchen Rechtsstreitigkeit zu entgehen, empfehlen wir einfach die Demontage bei Nichtbenutzung, so kann daraus kein Fallstrick werden.

Fahren ohne Versicherungsschutz?​

Da es in Deutschland laut Gesetzgeber Pflicht ist, sein Fahrzeug für den Straßenverkehr zu versichern, gilt es als Straftat, wenn das Fahrzeug ohne Versicherungsschutz im Straßenverkehr gefahren oder anderweitig bewegt wird. Dies kann sowohl eine Geld- als auch eine Freiheitsstrafe nach sich ziehen. Aufgrund des Risikos auf mögliche Personen- oder Sachschäden handelt der Fahrer in dem Moment, wo er das nicht versicherte Fahrzeug im Straßenverkehr bewegt, fahrlässig. Dabei muss für das Fahrzeug mindestens eine Kfz-Haftpflichtversicherung abgeschlossen worden sein.

Wann zahlt die KFZ-Haftpflicht nicht, ist somit in verschiedenen Situationen möglich. Bei Unsicherheiten fragt am besten nochmal direkt Euren Versicherungsvertreter und geht genau die Verträge durch, in welchen Fällen Eure Versicherung reguliert und in welchen sie nicht zahlt. Auf diese Weise spart Ihr Euch rechtliche Auseinandersetzungen und erlebt keine bösen Überraschungen. Überlegt Euch immer vor Fahrtantritt, ob Ihr wirklich fahrtauglich seid, besonders nach der Einnahme von Medikamenten. Passt auf Euch auf. Wir wünschen Euch allzeit gute Fahrt.

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