

Neues Gesetz im Tuning oder bei der Umrüstung: Warum die Teiletypgenehmigung das Teilegutachten 2025 ablöst
Wer sein Auto liebt, möchte es manchmal auch gerne veredeln beziehungsweise aufrüsten. Dazu gehören schicke Felgen, Sportauspuffanlagen, Sportbremsen oder verbesserte Fahrwerkskomponenten. Wer sich mit diesen Autoteilen befasst, kennt den Begriff Teilegutachten. Doch aufgepasst: Seit dem 20. Juni 2025 hat sich die gesetzliche Grundlage für die Zulassung von diesen besonderen Autoteilen geändert. Die neue Teiletypgenehmigung tritt in Kraft und ersetzt das klassische Teilegutachten. Aber was bedeutet das für Dich als Autofahrer? Was ist beim Kaufen solcher Teile zu beachten? Warum hat das Kraftfahrt-Bundesamt diese Änderungen eingeführt? In diesem Blogbeitrag bekommst Du die Antworten.