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Fahrerflucht: Was Du wissen musst und wie hoch die Strafe ist

Fahrerflucht wird symbolisiert durch einen maskierten Mann auf dem Beifahrersitz, der zurückschaut
Einmal die Tür zu stark geöffnet und schon beim Nebenfahrzeug angeeckt. Auch Poller werden beim Ein- und Ausparken gerne mal getroffen. Viele denken sich, ach ist ja nichts zu sehen, dann kann man ja weiterfahren. Doch genau hier liegt der Irrtum. Denn damit begeht man Fahrerflucht. Fahrerflucht, Unfallflucht oder auch unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, ist ein ernstes Vergehen, das schwerwiegende rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann. In diesem Beitrag erfährst Du, was genau Fahrerflucht ist, in welchen Situationen sie vorkommt, welche Strafen drohen und wie Du Dich sowohl als Geschädigter als auch als Unfallverursacher richtig verhältst.
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Was ist Fahrerflucht?

Fahrerflucht wird symbolisiert durch einen Blick in dem Außenspiegel, in dem der dahinter liegende Unfall zu sehen ist Fahrerflucht bezeichnet das unerlaubte Entfernen vom Unfallort durch den Unfallverursacher, ohne die erforderlichen Daten zur Schadensregulierung zu hinterlassen oder sich bei der Polizei zu melden. Ein Unfall zwischen zwei Fahrzeugen liegt vor, sobald eine Berührung stattfindet, unabhängig davon, ob sichtbare Schäden oder Spuren vorhanden sind. Es geht dabei um jede Art von Zusammenstoß, die zu einem Schaden führen könnte, auch wenn dieser zunächst nicht offensichtlich ist.

Eine Berührung eines Fahrzeugs mit einem unbeweglichen oder beweglichen Gegenstand, wie einem Poller oder einer Mülltonne, kann ebenfalls als Unfall gelten. Es hängt davon ab, ob durch die Kollision ein Schaden entsteht oder eine Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer besteht. Hat ein beweglicher Gegenstand oder ein anderes Fahrzeug Dein Auto getroffen und einen Schaden am Auto verursacht, darfst Du Dich auch als Geschädigter nicht einfach so vom Unfallort entfernen

statt Unfallflucht vor Ort bleiben und Daten tauschen Wenn Du in einen Unfall verwickelt bist, bist Du gesetzlich verpflichtet, am Unfallort zu bleiben und Deine Identität sowie Versicherungsdaten auszutauschen. Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort bedeutet, dass Du diese Verpflichtung missachtest und den Ort verlässt, bevor alle notwendigen Informationen ausgetauscht oder die Polizei verständigt wurde.

Unfall mit Fahrerflucht kann somit in verschiedenen Situationen auftreten, zum Beispiel:

  • Ein kleiner Parkrempler, bei dem der Fahrer denkt, der Schaden sei zu gering, um gemeldet zu werden.
  • Ein Unfall in einer abgelegenen Gegend, wo der Fahrer glaubt, unbeobachtet zu sein.
  • Ein Zusammenstoß, bei dem der Verursacher unter Schock steht oder Panik empfindet und deshalb flüchtet.

Was passiert bei Fahrerflucht und wie hoch ist die Strafe bei Unfallflucht?

Fahrerflucht Strafe wird dargestellt durch zwei sich berührende Spielzeugautos auf denen ein Richterhammer liegt Wird Fahrerflucht festgestellt, ermittelt die Polizei und es können verschiedene Maßnahmen eingeleitet werden. Dazu gehört die Befragung von Zeugen, die Auswertung von Überwachungskameras und die Suche nach Fahrzeugspuren am Unfallort. Der Halter des Fahrzeugs wird ermittelt und zur Stellungnahme aufgefordert. Ein Unfall mit Fahrerflucht wird von der Polizei verfolgt und die entsprechenden Verfahren werden von der Staatsanwaltschaft geführt. Bei einer Verurteilung fällt das Gericht die Entscheidung über das Strafmaß. 

Die Strafen für Unfallflucht können erheblich sein und hängen von der Schwere des Unfalls sowie den entstandenen Schäden ab. Sie reichen von Geldstrafen und Punkten in Flensburg bis hin zu Freiheitsstrafen. Bei schweren Unfällen mit Personenschaden drohen besonders harte Strafen. Die Zustellung eines Briefes wegen Fahrerflucht kann unterschiedlich lange dauern. In der Regel erhältst Du innerhalb weniger Wochen eine Benachrichtigung. Die genaue Dauer hängt von der Komplexität des Falls und den laufenden Ermittlungen ab.

Gibt es einen Unterschied bei der Strafe für Fahrerflucht, wenn man Ersttäter ist und ist eine nachträgliche Meldung möglich?

Bei Ersttätern kann das Strafmaß milder ausfallen, insbesondere wenn der verursachte Schaden gering ist und keine Personenschäden vorliegen. Allerdings wird auch bei Ersttätern eine Unfallflucht ernst genommen und entsprechend geahndet. Wenn Du nach einem Unfall den Unfallort verlassen hast, ohne den Vorfall zu melden, gibt es dennoch Möglichkeiten, die rechtlichen Konsequenzen zu mildern. Es ist wichtig, schnell zu handeln und die Situation zu klären. Nach einem Unfall hast Du grundsätzlich eine gewisse Zeit, um den Vorfall nachträglich zu melden, ohne dass es zwangsläufig als Fahrerflucht gewertet wird.

Diese Frist ist jedoch sehr kurz und wird oft als „angemessene Zeit“ definiert. In der Praxis bedeutet dies, dass Du Dich innerhalb von 24 Stunden nach dem Unfall bei der Polizei oder dem Geschädigten melden solltest. Je früher, desto besser, da dies zeigt, dass Du den Vorfall nicht absichtlich verschleiern wolltest. Wenn Du den Unfall zeitnah meldest und damit kooperierst, kann dies als mildernder Umstand gewertet werden. Das zeigt, dass Du Dich Deiner Verantwortung bewusst bist und den Schaden regulieren möchtest. Hier sind einige Punkte, die dabei helfen können:

  • Sofortige Meldung: Kontaktiere so schnell wie möglich die Polizei und den Geschädigten, um den Unfall zu melden und Deine Kontaktdaten zu hinterlassen.
  • Kooperation: Zeige Dich kooperativ und biete an, alle notwendigen Informationen bereitzustellen. Das umfasst auch das Einräumen Deiner Schuld und die Bereitschaft, für den Schaden aufzukommen.
  • Ehrlichkeit: Sei ehrlich und offen über den Vorfall. Versuche nicht, den Unfall zu verharmlosen oder Deine Rolle darin zu verschleiern.

Die rechtlichen Konsequenzen einer Unfallflucht können erheblich sein, aber durch eine zeitnahe und proaktive Meldung kannst Du die Strafe möglicherweise mildern. Mildernde Umstände können sein:

  • Fahrerflucht bei kleineren Parkremplern Geringer Schaden: Wenn der verursachte Schaden gering ist, kann dies positiv berücksichtigt werden.
  • Ersttäter: Wenn Du bisher keine Verkehrsdelikte begangen hast, kann dies ebenfalls strafmildernd wirken.
  • Einsicht und Reue: Wenn Du Reue zeigst und bereit bist, den Schaden wiedergutzumachen, kann dies die Strafe reduzieren.

Was kann man tun als Geschädigter bei Unfallflucht und wie verhält man sich als Verursacher richtig?

Wenn Du Opfer bei einem Unfall mit Fahrerflucht geworden bist, solltest Du umgehend die Polizei informieren und eine Unfallanzeige erstatten. Es ist hilfreich, so viele Details wie möglich zu notieren, etwa das Kennzeichen des flüchtigen Fahrzeugs, die Uhrzeit und den Unfallort. Zudem solltest Du Zeugen suchen, die den Vorfall beobachtet haben.

Als Unfallverursacher solltest Du ruhig bleiben und am Unfallort verbleiben. Tausche Deine Daten mit dem Geschädigten aus und informiere die Polizei, wenn erforderlich. Auch wenn der Schaden gering erscheint, ist es ratsam, den Vorfall zu melden, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.

Hier sind die Schritte, die Du befolgen solltest, wenn der Unfallgegner vor Ort ist:

  1. Polizei wird bei einem Unfall hinzugezogen Anhalten: Halte sofort an und schalte die Warnblinkanlage ein, um andere Verkehrsteilnehmer zu warnen.
  2. Sicherung des Unfallortes: Stelle sicher, dass die Unfallstelle abgesichert ist, um weitere Gefahren zu vermeiden.
  3. Austausch der Daten: Tausche die persönlichen Daten, Führerscheinnummern, Versicherungsinformationen und Kennzeichen mit dem anderen Unfallbeteiligten aus.
  4. Polizei informieren: Bei größeren Schäden, Personenschäden oder wenn der Unfallhergang unklar ist, solltest Du die Polizei rufen. Auch bei kleineren Unfällen ist es ratsam, die Polizei zu informieren, um einen offiziellen Unfallbericht zu erhalten.

Bei Abwesenheit des Unfallgegners:

  1. Warten: Warte eine angemessene Zeit (ca. 30 Minuten) am Unfallort, um zu sehen, ob der Fahrzeughalter zurückkommt.
  2. Nachricht hinterlassen: Hinterlasse eine gut sichtbare Nachricht am Fahrzeug des Gegners mit Deinen Kontaktdaten und einer kurzen Beschreibung des Vorfalls.
  3. Polizei informieren: Informiere zusätzlich die Polizei über den Vorfall, damit eine offizielle Meldung vorliegt.

Bei Schäden am Eigentum Dritter:

unerlaubtes Entfernen vom Unfallort bei Kollision mit Mülltonnen Wenn Du einen Gegenstand, der jemand anderem gehört (z.B. einen Poller, eine Mülltonne oder ein Straßenschild), beschädigst, bist Du verpflichtet, den Schaden zu melden. Das bedeutet, dass Du den Eigentümer oder die zuständige Behörde informieren musst. Hinterlässt Du keine Nachricht und meldest den Schaden nicht, kann dies als Unfallflucht gewertet werden. Bei Schäden an öffentlichen Gegenständen (z.B. Poller oder Straßenschilder) solltest Du zusätzlich die Polizei oder die zuständige städtische Behörde informieren. Dies gilt auch für Mülltonnen, wenn diese im Besitz der Stadt oder einer Müllentsorgungsfirma sind.

Fahrerflucht ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine ernstzunehmende Straftat mit erheblichen Konsequenzen. Es ist wichtig, bei einem Unfall stets am Unfallort zu bleiben, die notwendigen Informationen auszutauschen und die Polizei zu informieren. Dies gilt unabhängig davon, ob Du der Verursacher oder das Opfer bist. Nur so kannst Du rechtliche Probleme vermeiden und Deiner Verantwortung nachkommen.

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