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Neue LKW-Maut in Deutschland ab dem 01.07.2024

Introbild Mautverkehrsschild mit Angabe LKW über 3,5t
Ab dem 1. Juli 2024 treten in Deutschland neue Regelungen zur LKW-Maut in Kraft. Sie gilt nun auch für Fahrzeuge mit über 3,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht. Damit sind nun auch Transporter und bestimmte Wohnwagen betroffen. Diese Änderungen betreffen viele Fahrer und Unternehmen, die auf deutschen Straßen unterwegs sind. In diesem Beitrag erfährst Du, was die LKW-Maut ist, warum es eine Erhöhung gibt, welche Änderungen ab dem 1. Juli 2024 in Kraft treten und welche Fahrzeuge betroffen oder befreit sind. Zusätzlich geben wir noch ein paar Tipps zur Handhabung mit der Maut mit auf den Weg.
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Was ist die LKW-Maut und inwieweit gab es eine Erhöhung?

Verkehrsschild mit Maut und Bezahlungsicon als Symbol der Maut Erhöhung Die LKW-Maut ist eine Gebühr, die für die Nutzung von Autobahnen und bestimmten Bundesstraßen in Deutschland erhoben wird. Sie gilt für in- und ausländische Nutzfahrzeuge und soll dazu beitragen, die Kosten für den Bau, die Instandhaltung und den Betrieb der Straßeninfrastruktur zu decken. Bereits im Dezember 2023 gab es eine LKW-Maut Erhöhung in Deutschland, da nun auch der CO2-Ausstoß bei der Berechnung mit berücksichtigt wird. Damit setzt sich die Höhe der Maut nun aus vier Punkten zusammen:

  • Infrastrukturkosten
  • Verschmutzung der Luft
  • Lärmbelästigung
  • CO2-Ausstoß

Da diese vier Punkte für jedes Fahrzeug unterschiedlich sind, fällt die Höhe der Maut in Deutschland auch bei jedem verschieden aus. Die LKW-Maut Erhöhung trifft alle bisher betroffenen Fahrzeuge und soll umweltfreundlichere Transportmittel fördern.

Welche Änderungen gibt es bei der LKW-Maut ab dem 01.07.2024?

gemischter Fuhrpark mit großen und kleinen Fahrzeugen, die nun alle mautpflichtig sind Ab dem 1. Juli 2024 gilt die Mautpflicht nun auch bereits für Fahrzeuge mit einer technisch zulässigen Gesamtmasse (tzGm) von mehr als 3,5 Tonnen. Bisher lag diese Grenze bei 7,5 Tonnen. Damit werden nun auch kleinere Nutzfahrzeuge in die Mautpflicht einbezogen, was viele Transporter und Lieferwagen betrifft. Das Ziel ist eine gerechtere Verteilung der Kosten für die Straßennutzung zu erzielen. Mit dieser Anpassung gleicht sich Deutschland dem europäischen Standard an. In den anderen EU-Ländern gilt die Mautpflicht bereits schon für Fahrzeuge mit über 3,5 Tonnen.

Transporter zum Umzug nun mautpflichtig

 

Besonders betroffen sind die Paketdienste, Lieferdienste und Speditionen von der neuen LKW-Maut, es sei denn es handelt sich um elektrisch betriebene Fahrzeuge. Somit ist es durchaus möglich, dass die Paketzustellung zukünftig teurer wird. Ebenfalls relevant wird die Änderung der Maut für Wohnmobile und Campinganhängern mit über 3,5 t, sofern sie einen gewerblich genutzten Anteil von über 50% der Nutzfläche haben. Dazu zählen beispielsweise Pferdeanhänger mit einem kleinen Wohnbereich oder kombiniertes Wohnmobil mit Bootsanhänger oder Heckgarage, wo die Ladefläche größer als der Wohnbereich ist. Diese Fahrzeuge müssen nun beim Anbieter Toll Collect eine Maut zahlen, wenn sie auf den entsprechenden Straßen unterwegs sind.

Achtung: Auch Transporter mit über 3,5 t Gewicht, die für einen Umzug angemietet werden, sind nun auch von der Mautpflicht betroffen. Das gilt nicht nur für professionelle Umzugsunternehmen und Speditionen sondern auch für privat gemietete Fahrzeuge.

Welche Fahrzeuge sind von der LKW-Maut in Deutschland befreit?

Transporter umgebaut zu einem Wohnmobil Wurden LKWs oder Omnibus-Chassis zu einem Wohnwagen umgebaut, ist von außen nicht immer sofort ersichtlich, dass es sich hierbei um Wohnmobile handelt. Sie müssen eine dauerhafte und feste Wohneinrichtung mit Toilette, Dusche, Bett, Koch- und Wohnbereich vorweisen und dürfen ausschließlich nur zur Personenbeförderung genutzt werden. Ebenso ist von außen nicht ersichtlich, ob die Wohnwagen nicht vielleicht in ihrem Gesamtgewicht reduziert wurden, um auf oder gar unter die 3,5 t zu kommen. Denn zukünftig wird nicht mehr das eingetragene zugelassene Gesamtgewicht berücksichtigt, sondern die technisch zulässige Gesamtmasse. Damit entfällt für diese Fahrzeuge die Mautpflicht.

Neben den meisten Campingfahrzeugen und Wohnmobilen sowie elektrisch betriebenen LKWs und Transportern sind auch weitere Fahrzeuge von der LKW-Maut befreit. Dazu zählen:

  • Fahrzeuge des öffentlichen Dienstes: Dazu gehören Polizei, Feuerwehr und Militärfahrzeuge, Fahrzeuge vom THW und vom Katastrophenschutz, Straßenreinigung
  • Handwerksfahrzeuge: Unter bestimmten Bedingungen sind Fahrzeuge, die zur Beförderung von Material, Ausrüstungen oder Maschinen genutzt werden und die der Fahrer zur Ausübung seines Handwerks benötigt, von der Maut befreit.
  • Fahrzeuge des Rettungsdienstes: Auch diese sind von der Maut befreit, da sie eine wichtige öffentliche Aufgabe erfüllen.
  • Fahrzeuge für Land- und Forstwirtschaft
  • Fahrzeuge von Schaustellern und Zirkusbetriebe
  • Fahrzeuge von gemeinnützigen Organisationen

Tipps zum Umgang mit der LKW-Maut

Wer nicht pauschal von der LKW-Maut in Deutschland befreit ist bzw. wo es durch einen Umbau nicht offensichtlich ist, dass es sich um ein Wohnmobil handelt, hat folgende Optionen:

  1. Toll Collect Logo Fahrzeuge, die durch eine Gewichtsreduzierung unter das zulässige Gewicht fallen, sollten das neue technisch zulässige Gesamtgewicht im Fahrzeugschein eintragen lassen
  2. Umgebaute Fahrzeuge, die als Wohnmobil genutzt werden, sollten die Fahrzeugzulassung ändern auf M1 SA (Fahrzeug zur Personenbeförderung Sonderaufbau Wohnmobil)
  3. Alternativ kann bei der Zulassungsstelle auch eine Zulassung als „Sonstiges KFZ Wohnmobil“ beantragt werden.
  4. Freiwillige Vorab Registrierung bei Toll Collect

Internetseite von Toll Collect zum Einbuchen einer Strecke Wenn bei der Mautüberwachung Zweifel zur Mautpflicht bzw. zur Mautbefreiung bestehen, wird dem jeweiligen Halter nachträglich von Toll Collect ein Anhörungsbogen geschickt, in dem der Fahrer nachweisen muss, dass es sich um ein mautbefreites Fahrzeug handelt. Um sich diesen Stress zu ersparen, lohnt es sich, das Fahrzeug freiwillig vor Fahrtantritt bei Toll Collect zu registrieren. Die Registrierung gilt dann für 2 Jahre und kann anschließend erneuert werden.

Fahrzeuge, die nun unter die Mautpflicht fallen, benötigen jedoch nicht zwingend eine On-Board-Unit. Stattdessen können sich die Fahrer über die Toll Collect App oder auf der Toll Collect Internetseite anmelden und die Maut online buchen. Das ist vor allen Dingen für die Fahrzeuge interessant, die nur ab und an auf den mautpflichten Straßen unterwegs sind.

Die neuen Regelungen zur LKW-Maut ab dem 1. Juli 2024 bringen weitreichende Änderungen mit sich, die viele Fahrer und Unternehmen betreffen werden. Es ist wichtig, sich rechtzeitig über die neuen Bestimmungen zu informieren und entsprechende Maßnahmen zu ergreifen, um zusätzlichen Kosten und Strafen zu entgehen. Damit kannst Du stressfrei in den Urlaub fahren oder Deinen Umzug angehen.

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