Halten oder Parken – wo liegt der Unterschied?
Bevor wir tiefer in die Materie eintauchen, kommt hier eine kurze Begriffsklärung:
- Halten bedeutet, dass Du Dein Fahrzeug freiwillig und für maximal drei Minuten stehen lässt, ohne auszusteigen bzw. ohne Dich vom Auto zu entfernen. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn Du jemanden abholst oder irgendwo absetzt, ohne das Fahrzeug zu verlassen, oder der Person beim Ein- und Aussteigen hilfst und / oder Du ihr Sachen aus dem Kofferraum holst und sie ihr am Fahrzeug übergibst.
- Parken ist jede freiwillige Fahrtunterbrechung von mehr als drei Minuten oder wenn Du das Auto verlässt und Dich von ihm entfernst, egal wie kurz die Zeit ist. Somit gilt auch der Weg zum Geldautomaten oder zum Bäcker als parken oder wenn Du Deinen Mitfahrer an der Tür abholst oder zurückbringst beziehungsweise das Gepäck oder den Einkauf erst wegbringst, bevor Du wieder im Fahrzeug sitzt.
Stehst Du dagegen im Stau, dann gilt das nicht als Halten oder Parken, weil das nicht dem freiwilligen Stehen entspricht. Ob in einem Bereich das Halten verboten ist oder nur das Parken, hängt davon ab, wie sehr andere Verkehrsteilnehmer eingeschränkt oder gefährdet werden. Gesetzlich sind ein paar Standorte bereist genau definiert:
Wo ist das Halten verboten?
- An engen und unübersichtlichen Straßenstellen.
- Im Bereich von scharfen Kurven.
- Bis zu 5m vor und auf einem Fußgängerüberweg.
- Auf Einfädelungs- und Ausfädelungsstreifen (zum Beispiel an Autobahnen).
- Auf Bahnübergängen.
- Vor und in Feuerwehrzufahrten.
- An Bushaltestellen, wenn durch eine durchgezogene Linie und das Haltestellenzeichen gekennzeichnet.
- Im Kreisverkehr.
- In zweiter Reihe – auch nur „kurz mal“ ist nicht erlaubt.
- Auf der Fahrbahn, wenn rechts ein Seitenstreifen vorhanden ist.
- Auf Fahrstreifen, die mit Richtungspfeilen markiert sind.
Wo ist das Parken verboten?
- Überall wo das Halten verboten ist.
- Vor Grundstücksein- und -ausfahrten, bei schmalen Straßen auch gegenüber den Ein- und Ausfahrten.
- An abgesenkten Bordsteinen.
- Auf Gehwegen (außer wenn es durch ein Schild ausdrücklich erlaubt ist).
- An Taxiständen.
- Wenn durch das Stehen die Benutzung von gekennzeichneten Parkplätzen verhindert.
- Auf Fahrradschutzstreifen und Radwegen.
- Vor und hinter Kreuzungen und Einmündungen, wenn der Abstand von 5 m (innerorts) bzw. 8 m (außerorts) unterschritten wird.
- Über Schachtdeckeln oder anderen Verschlüssen.
Abgesehen von den Halte- und Parkverboten auf öffentlichen Bereichen, können auch auf Privatgrundstücken Park- oder Halteverbote gelten. Zu privaten Grundstücken zählen unter anderem die Parkplätze vor Supermärkten, Baumärkten oder anderen Einkaufseinrichtungen. Ebenso sind auch Firmengelände Privatgrundstücke. Hier entscheiden die Eigentümer des Grundstücks, welche Regeln bei ihnen auf dem Gelände gelten. Bei den Einkaufseinrichtungen werden zum Beispiel häufig Parkscheiben notwendig. Die Betreiber wollen sicher gehen, dass der Parkplatz nur von ihren Kunden genutzt wird und nicht als allgemeiner Parkplatz.
Welche Strafen drohen bei Missachtung?
Auf Privatgrundstücken kann eine Missachtung der Vorgaben direkt zum Abschleppen des Fahrzeugs führen. Wer sich in den öffentlichen Bereichen nicht an das Halteverbot oder Parkverbot hält, muss mit Bußgeldern, Punkten oder gar einem Abschleppen rechnen. Zum Beispiel werden das Halten und Parken im absoluten Halteverbot meistens mit einem Bußgeld von bis zu 50 € geahndet. Teurer wird das Halten in zweiter Reihe. Hier geht das Bußgeld ab 55 € los und steigt, wenn damit der Verkehr behindert oder gefährdet wird. Dann wird sogar direkt ein Punkt fällig. Gleiches gilt für das Halten auf dem Geh– oder Fahrradweg, auf Bus- und Sonderstreifen, an Feuerwehrzufahrten oder beim unberechtigten Parken auf einem Behindertenparkplatz. Im schlimmsten Fall kann das Fahrzeug sogar abgeschleppt werden.
Anders sieht es aus, wenn man durch eine Panne genötigt ist, das Fahrzeug am Rand abzustellen. Stellt man dann eine Gefahr dar oder blockiert den Verkehr, ist es ratsam, die Polizei hinzuzuziehen, damit diese dann den Verkehr regelt, während das Fahrzeug repariert oder abgeschleppt wird. Übrigens fallen auch dann keine Bußgelder an, wenn das Halteverbotsschild verdeckt ist oder nicht ordnungsgemäß aufgestellt wurde. Denn grundsätzlich gilt das Prinzip des sogenannten Erlaubnisvorbehalts der StVO.
Das Prinzip besagt: Was nicht ausdrücklich verboten ist, ist grundsätzlich erlaubt. Sofern das Halteverbotsschild nicht erkennbar ist, kann dort gehalten oder geparkt werden. Voraussetzung ist natürlich, dass es sich dabei nicht um einen der oben genannten Zonen handelt, in denen Halte- oder Parkverbote gesetzlich vorgeschrieben sind.
Allerdings gibt es wenige Ausnahmen, wo das Parken ausdrücklich erlaubt sein muss. Das ist zum Beispiel der Fall in folgenden Situationen:
- In verkehrsberuhigten Zonen gibt es entsprechend gekennzeichnete Parkflächen.
- Das Parken auf Grünstreifen oder auf Pflastersteinen ist nur erlaubt, wenn entsprechende Markierungen oder Schilder vorhanden sind.
- In Einbahnstraßen darf man nur dann links parken, wenn mindestens eine Fahrbahn freibleibt. Sonst darf man nur rechts parken.
Was ist der Unterschied zwischen einem eingeschränkten und einem absoluten Halteverbot?
Ein eingeschränktes Halteverbot bedeutet:
- Du darfst halten, aber nicht parken.
- Du darfst Dich nicht vom Fahrzeug entfernen.
- Das Fahrzeug darf dort maximal drei Minuten stehen bleiben.
Oft wird dieses Halteverbot auch als Parkverbot bezeichnet und wird verwendet für Ladezonen, Lieferbereiche oder vor Hotel- und Hauseingängen.
Das Verkehrsschild ist ein Halteverbotsschild mit einem blauen Kreis, rotem Rand und einem diagonalen roten Strich.
Ein absolutes Halteverbot bedeutet:
- Weder halten noch parken ist erlaubt.
- Auch nur ganz kurz stehenbleiben ist tabu.
- Auch nicht zum Ein- und Aussteigen von Mitfahrern
Wird meistens dort eingesetzt, wo durch jede Unterbrechung des Verkehrsflusses Gefahr droht (zum Beispiel an Hauptstraßen, Kurven, Bushaltestellen).
Das Verkehrsschild ist ein Halteverbotsschild mit zwei diagonalen roten Strichen auf blauem Grund.
Halteverbote können zeitlich begrenzt sein, beispielsweise zu Zeiten vom Berufsverkehr oder werktags oder auch nur an einem bestimmten Tag. In diesem Fall steht unterhalb des Verkehrsschilds die Zeitspanne, für die das Schild gültig ist. Dann spricht man von einem temporären Halteverbot.
Ebenso können die Halteverbote nur für bestimmte Abschnitte gelten. Dann sind auf den Schildern Pfeile zu sehen. Ist nur ein Pfeil zu sehen, markiert das Schild den Anfang beziehungsweise das Ende des Halteverbots. Sind zwei Pfeile in gegensätzliche Richtung auf dem Schild zu sehen, befindet man sich mitten in der Halteverbotszone. Dann dient das Schild der Erinnerung, dass hier halten verboten ist. So ein Schild kommt zum Einsatz, wenn der Halteverbotsbereich länger ist.
Wie kann man selbst ein temporäres Halteverbot beantragen?
Temporäre Halteverbotszonen müssen nicht immer aufgrund von Baustellen oder nur von der Stadt her notwendig sein. Jeder kann ein temporäres Halteverbot beantragen. Das wird in der Regel dann genehmigt, wenn ein berechtigtes öffentliches oder privates Interesse besteht. Zu den häufigsten Gründen zählen:
- Umzüge.
- Lieferungen oder Transporte mit großen Fahrzeugen.
- Baumaßnahmen oder Renovierungen.
- Aufstellen eines Containers.
- Film- oder TV-Produktionen.
- Veranstaltungen oder temporäre Nutzung öffentlichen Raums.
Wenn Du ein temporäres Halteverbot brauchst, solltest Du es frühzeitig beantragen (mind. 7–14 Tage vorher einreichen). Die professionelle Aufstellung der Halteverbotsschilder erfolgt dann 72 Stunden vor dem Termin und wird meistens von einer Fachfirma durchgeführt. Die Behörde gibt meistens die entsprechende Fachfirma vor, die das Aufstellen übernimmt. Wichtig beim Beantragen ist, den Zeitraum und die benötigte Verbotsfläche realistisch zu planen. Immer nach dem Motto: So viel wie nötig, so wenig wie möglich.
Die genauen Anforderungen können je nach Stadt oder Kommune leicht variieren. In der Regel brauchst Du:
- Antragsformular der zuständigen Straßenverkehrsbehörde oder des Ordnungsamts.
- Begründung für das Halteverbot (z. B. „Umzug am 15. Juli“, „Containerstellung“, etc.).
- Skizze oder Lageplan der gewünschten Fläche mit genauer Angabe der Straße und Hausnummer.
- Angabe der benötigten Länge (in Metern oder Anzahl an Parkplätzen).
- Genauer Zeitraum (Datum und Uhrzeit von – bis).
Gibt es für ein temporären Halteverbot Einschränkungen bezüglich der Dauer und der benötigten Fläche?
Ein temporäres Halteverbot ist in der Regel auf den tatsächlich notwendigen Zeitraum beschränkt. Das kann wenige Stunden (z. B. für eine Anlieferung) oder mehrere Tage (z. B. bei einer Baustelle) betragen. Längere Zeiträume sind möglich, müssen aber besonders begründet werden.
Wichtig: Behörden achten auf ein Verhältnismäßigkeitsprinzip – unnötig lange Halteverbotszeiten werden in der Regel abgelehnt oder gekürzt.
Es gibt keine bundesweit einheitliche gesetzliche Maximalgrenze, wie lang ein temporäres Halteverbot sein darf. Allerdings gilt auch hier das Prinzip der Verhältnismäßigkeit:
- Die beantragte Länge muss begründet und nachvollziehbar sein.
- In der Praxis wird oft eine Begrenzung auf 2 bis 3 Parkplätze (ca. 10–15 m) für Umzüge oder kleinere Maßnahmen akzeptiert.
- Für Baustellen, größere Lieferungen oder Containeraufstellungen kann auch ein längerer Bereich genehmigt werden – abhängig von der Straßensituation und Verkehrsführung.
Die Behörde kann die beantragte Länge kürzen oder anpassen, wenn sie die Einschränkung für den übrigen Verkehr als zu stark einstuft.
Welche Kosten fallen für die Beantragung eines temporären Halteverbots an?
Für die Beantragung wird in der Regel eine Genehmigungsgebühr bei der öffentlichen Straßenverkehrsbehörde fällig. Diese variiert von Stadt zu Stadt und richtet sich nach dem Verwaltungsaufwand und der Dauer der Sperrung. Es kann bei kurzfristigen oder komplexen Aufträgen bis zu 100,00 € kosten.
Zusätzlich zu der Gebühr, übernimmt der Antragsteller auch die Kosten für das Aufstellen der Schilder. Dazu gibt es spezielle Dienstleister, die die Schilder professionell und verkehrssicher aufstellen. Auch hier variieren die Kosten je nach Anbieter. Zur Orientierung kann man mit Kosten zwischen 80 – 150€ rechnen. In den Kosten sind die Schildmiete, der Auf- und Abbau und eine Schilderversicherung enthalten. Gegebenenfalls kommt noch ein Zuschlag für eine kurzfristige Bestellung dazu.
Die Verkehrszeichen für ein temporäres Halteverbot müssen mindestens 72 Stunden (3 Tage) vor Beginn gut sichtbar aufgestellt werden. Diese Frist dient dazu, dass bereits geparkte Fahrzeuge rechtzeitig entfernt werden können und die Maßnahme rechtlich wirksam ist.
Falls ein Fahrzeug trotz Halteverbot noch dort steht, darf es nach Ablauf der 72 Stunden abgeschleppt werden, da von einer „Kenntnisnahme“ ausgegangen wird.
Wichtige Tipps beim Parken
Jetzt weißt Du, wo das Halten verboten ist, wo das Parken verboten ist, welche Strafen drohen und wie Du selbst ein temporäres Halteverbot beantragen kannst. Zusätzlich möchten wir Dir jetzt noch ein paar Tipps mit auf dem Weg geben:
- Schaue spätestens alle 3 Tage bei Deinem geparkten Auto vorbei, auch wenn Du es nicht benötigst. Wenn Du länger im Urlaub bist, bitte Nachbarn, Freunde oder Familie, regelmäßig bei Deinem Auto nachzuschauen, ob alles ok ist oder es umgeparkt werden muss.
- Achte jedes Mal genau auf die Parkschilder und Parkhinweise, da sich die Parksituation jederzeit ändern kann.
- Parke immer so, dass Du keine anderen Verkehrsteilenehmer behinderst oder gefährdest. Dazu gehören auch Fußgänger und Radfahrer.
- Warnblinker dürfen nur in Notfällen verwendet werden oder beim Ein- und Ausladen des Fahrzeugs an unübersichtlichen Stellen.
- Auch wenn Du im Fahrzeug sitzen bleibst, wenn Du länger parkst, schalte den Motor ab. Sonst würde es ein Lärm- und Umweltbelästigung darstellen und kann auch geahndet werden.
- Habe immer eine Parkscheibe dabei, wenn Du unterwegs bist, da sie auf vielen Parkplätzen benötigt wird.
- Wenn Du weißt, dass Du irgendwo länger halten oder parken musst, fahre rechtzeitig los, um genug Zeit zu haben, nach geeigneten Parkplätzen zu suchen.
Mit den Tipps bist Du auf der sicheren Seite und schonst Deinen Geldbeutel. Spar Dir den Stress, der entstehen könnte, nur weil Du mal kurz zum Geldautomaten wolltest. Die paar Meter mehr Weg von einem offiziellen Parkplatz tun nicht weh, kosten Dich kaum mehr Zeit und sind als kleiner Bewegungsausgleich zum Sitzen im Auto sogar ganz hilfreich.
Bildquellen Verkehrsschilder: wikipedia