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Neues Gesetz im Tuning oder bei der Umrüstung: Warum die Teiletypgenehmigung das Teilegutachten 2025 ablöst

Teiletypgenehmigung löst Teilegutachten 2025 ab
Wer sein Auto liebt, möchte es manchmal auch gerne veredeln beziehungsweise aufrüsten. Dazu gehören schicke Felgen, Sportauspuffanlagen, Sportbremsen oder verbesserte Fahrwerkskomponenten. Wer sich mit diesen Autoteilen befasst, kennt den Begriff Teilegutachten. Doch aufgepasst: Seit dem 20. Juni 2025 hat sich die gesetzliche Grundlage für die Zulassung von diesen besonderen Autoteilen geändert. Die neue Teiletypgenehmigung tritt in Kraft und ersetzt das klassische Teilegutachten. Aber was bedeutet das für Dich als Autofahrer? Was ist beim Kaufen solcher Teile zu beachten? Warum hat das Kraftfahrt-Bundesamt diese Änderungen eingeführt? In diesem Blogbeitrag bekommst Du die Antworten.
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Was ist ein Teilegutachten und für welche Teile wird ein Teilegutachten benötigt?

Ein Teilegutachten ist ein technisches Dokument, das ein Fahrzeugteil beschreibt und dessen Eignung für bestimmte Fahrzeugtypen nachweist. Es wird von einer anerkannten Prüfstelle, etwa dem TÜV oder der DEKRA, erstellt und bestätigt, dass das Teil bei fachgerechtem Einbau keine Gefahr für Verkehrssicherheit oder Umwelt darstellt.

Ein solches Gutachten wird benötigt, wenn ein Teil zwar geprüft, aber nicht allgemein genehmigt ist. Es richtet sich an:

  • Hersteller oder Importeure von Kfz-Teilen, die neue Produkte auf den Markt bringen.
  • Werkstätten und Tuner, die die rechtssichere Eintragung vornehmen wollen.
  • Autofahrer, die modifizieren, aber dabei auf Nummer sicher gehen wollen.

Mit einem Teilegutachten kannst Du also beim TÜV, der DEKRA oder anderen Stellen die sogenannte „Eintragung“ in die Fahrzeugpapiere vornehmen lassen. Das ist eine Voraussetzung dafür, dass das Fahrzeug im Straßenverkehr legal bleibt.

Typische Beispiele sind:

  • Sicherheitsrelevante Bauteile wie Sportfahrwerke, Sportbremsen, Teile der Abgasanlage und Beleuchtung
  • Neue Zubehörteile wie Felgen und Reifenkombinationen, Spoiler oder Bodykits
  • Leistungssteigernde Bauteile (zum Beispiel Chip-Tuning)
  • Autoteile, die Originalteile ersetzen
TÜV erstellt Teilegutachten

Die Faustregel lautet: Immer dann, wenn ein Teil die Fahrdynamik, das Geräuschverhalten oder die Fahrzeug- oder Verkehrssicherheit beeinflusst, ist ein Teilegutachten erforderlich.

Was ist der Unterschied zwischen einer ABE und einem Teilegutachten?

Die ABE (Allgemeine Betriebserlaubnis) ist eine vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) ausgestellte Betriebserlaubnis für ein Fahrzeugteil, die den Einbau oder Anbau erlaubt, ohne dass eine Einzelabnahme beim TÜV notwendig ist.

Merkmale:

  • Wird vom Hersteller beantragt.
  • Gilt für bestimmte Fahrzeugtypen (Fahrzeugverwendungsbereich beachten!).
  • Muss mitgeführt, aber nicht eingetragen werden.
  • Der Einbau darf keine „negativen Auswirkungen“ auf andere Fahrzeugbereiche haben (beispielsweise keine Schleifgeräusche, keine Veränderung der Lichtverteilung, etc.).

Ein Teilegutachten dagegen ist eine technische Bewertung eines Bauteils durch eine Prüforganisation (z.B. TÜV, DEKRA), die bescheinigt, dass das Teil bei ordnungsgemäßem Einbau mit dem Fahrzeugtyp kompatibel ist. Aber Achtung: Das Teil muss anschließend per Einzelabnahme mit dem Teilegutachten eingetragen werden.

Merkmale:

  • Dient als Grundlage für eine §19.3-Eintragung beim TÜV.
  • Fahrzeughalter muss aktiv werden: Teilegutachten eintragen lassen!
  • Häufig genutzt bei sportlichen Bauteilen, die keine ABE erhalten (zum Beispiel Tieferlegungen, Sportauspuffanlagen, Leistungskits).

Der Unterschied zwischen einer ABE (Allgemeinen Betriebserlaubnis) und einem Teilegutachten liegt also darin, ob Du ein Teil direkt verwenden darfst oder erst beim TÜV vorstellig werden musst. Vergleichbar zur ABE gibt es noch die EU Norm ECE R90. Alle Teile, die über eine ABE oder eine ECE Prüfnummer verfügen, sind von der neuen Regelung nicht berührt. Diese können weiterhin direkt verbaut und genutzt werden.

Teilegutachten 2025: Was ändert sich mit dem 20. Juni?

Betroffen sind somit nur die Autoteile, die bisher über ein Teilegutachten benötigen. Seit dem 20. Juni werden keine Teilegutachten mehr ausgestellt, sondern sind Teiletypgenehmigungen direkt beim KBA zu beantragen. Der Hauptgrund ist, dass das Kraftfahrt-Bundesamt mehr Kontrolle über die erstellten Gutachten haben möchte, da zu viele falsche beziehungsweise fehlerhafte Gutachten in der Vergangenheit erstellt wurden. Zusätzlich können so einheitliche Standards festgelegt und eingehalten werden. Damit wird auch die Verkehrssicherheit erhöht.

Wenn ein Autoteil die Teiletypgenehmigung über das Kraftfahrt-Bundesamt erhält, bekommt es vergleichbar zu einer ABE eine KBA-Nummer. Diese hat dann 6 Stellen. Die Besonderheit der Teiletypgenehmigung ist, dass das Bundesamt die Genehmigung jederzeit prüfen und widerrufen kann.

Zusammengefasst greift die neue Teiletypgenehmigung für alle neuen Teile, die ab jetzt zertifiziert werden. Liegen bereits Teilegutachten für spezielle Autoteile vor, sind aber noch nicht eingebaut und eingetragen, dann haben diese Gutachten eine 3 Jahre lange Gültigkeit. Bis dahin, sind sie einzubauen und in die Fahrzeugpapiere einzutragen. Nach dieser Übergangsfrist müssen die Hersteller dieser Produkte eine Teiletypgenehmigung vorweisen. Wer bereits eingebaute und eingetragene Autoteile hat, die auf einem Teilegutachten beruhen, für den ändert sich nichts. Diese Teile und die Teilegutachten behalten weiterhin ihre Gültigkeit.

In Einzelfällen wird es auch weiterhin Teilegutachten geben, immer dann, wenn es sich um Einzelabnahmen handelt. Damit sind individuelle Umbauten an einem ganz bestimmten Auto gemeint. Die Teiletypgenehmigung betrifft Produkte, die in mehreren Fahrzeugen eingebaut werden können, so zum Beispiel Sportfahrwerke oder Sportbremsen. Demzufolge werden Teiletypgenehmigungen ausschließlich von den Herstellern der Produkte beantragt.

Können auch Privatpersonen eine Teiletypgenehmigung beantragen?

Die Teiletypgenehmigung ist ein behördliches Verfahren, das umfangreiche technische Unterlagen, Produkttests und Herstellernachweise erfordert. Sie kann daher nur von Unternehmen eingereicht werden, die als Hersteller oder Inverkehrbringer auftreten – also nicht von Privatpersonen.

Wenn Du als Privatperson ein Teil verwenden willst, musst Du künftig darauf achten, dass es eine gültige Teiletypgenehmigung hat. Die Eintragung erfolgt wie bisher über die Prüforganisationen.

Was Du jetzt tun solltest:

Teiletypgenehmigung wird direkt beim Kraftfahrt-Bundesamt beantragt
  • Prüfe genau, welche Dokumente ein Bauteil besitzen muss.
  • Nutze jetzt noch die Möglichkeit, Teile mit einem bestehenden Teilegutachten eintragen zu lassen, solange die Übergangsphase noch läuft.
  • Ab Mitte 2025 solltest Du beim Teilekauf auf eine gültige Teiletypgenehmigung achten.
  • Für die Teilegutachten-Eintragung beim TÜV oder einer Prüfstelle gelten weiter hohe Anforderungen – aber auch mehr Klarheit.

Wenn genehmigungspflichtige Teile keine gültige ABE, Teilegutachten oder Teiletypgenehmigung haben, kann der Einbau im besten Fall dazu führen, dass nur ein Bußgeld verhängt wird. Im schlimmsten Fall jedoch, muss der Einbau oder Umbau rückgängig gemacht werden, sonst könnte die Betriebserlaubnis für das Fahrzeugzeug erlöschen.

Wenn Du Fragen hast, lohnt sich ein Blick auf die Infos des Kraftfahrt-Bundesamts oder der Kontakt zu einem Fachbetrieb. Denn nur mit zugelassenen Teilen fährst Du sicher und legal.

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