Wird es Bußgelderhöhungen in 2026 geben?
Zunächst die wichtigste Nachricht: Im Jahr 2026 treten in Deutschland keine neuen Bußgeldkatalog-Verordnungen (BKatV) mit höheren Regelsätzen in Kraft. Die aktuell gültige Verordnung vom 02.10.2024 bleibt weiter gültig. Das heißt, der Bußgeldkatalog 2025, der auf der großen Reform vom 09.11.2021 basiert, gilt im Wesentlichen unverändert auch 2026. Zusätzliche allgemeine Bußgelderhöhungen sind derzeit noch nicht beschlossen.
Warum ist das wichtig? Nun, schon mit der letzten Reform wurden viele Strafen deutlich verschärft. Beispielsweise kosten Parkverstöße seitdem ein Vielfaches von früher und bestimmte gefährliche Verstöße ziehen schneller Punkte oder Fahrverbote nach sich. Diese hohen Sanktionen bleiben auch 2026 bestehen.
Einen weiteren generellen Aufschlag bei den Bußgeldsätzen in Deutschland gibt es vorerst nicht. Damit unterscheidet sich Deutschland von manchem europäischem Nachbarland, wo Bußgelder jährlich ansteigen. So zum Beispiel in den Niederlanden, wo sich die Bußgelder um 3 – 4 % zum 1. Januar 2026 erhöhen.
Trotzdem solltest Du die teils bereits sehr hohen Bußgelder im Blick behalten. Denn auch ohne neue Erhöhungen können Verkehrsverstöße richtig teuer werden.
Die BKatV legt feste Regelsätze fest, an denen sich die Behörden orientieren. Schwere Verstöße kosten schnell mehrere hundert Euro, plus Punkte und mögliche Fahrverbote. Die Grundlage dafür bilden die Vorschriften der StVO und des StVG, die auch 2026 unverändert gelten. Die Strafen aus dem Bußgeldkatalog 2025 gelten also weiter und sind hoch genug, um ein großes Loch in den Geldbeutel zu reißen.
Welche Verstöße bleiben 2026 im Fokus (Handy, Abstand, Tempo, Parken)?
Auch wenn 2026 keine neuen Bußgeldtatbestände hinzukommen, bleibt die konsequente Ahndung bestimmter gefährlicher Verstöße ein zentrales Thema. Bereits in den letzten Jahren hat der Gesetzgeber häufige Unfallursachen mit härteren Strafen belegt. Diese gelten unverändert weiter und verdienen Deine besondere Aufmerksamkeit:
- Handy am Steuer: Die verbotene Nutzung von Smartphones während der Fahrt wird weiterhin rigoros bestraft. Die StVO schreibt klar vor, dass kein elektronisches Gerät in die Hand genommen werden darf, solange der Motor läuft. Schon der einfache Handyverstoß (Handy in der Hand beim Fahren) kostet 100 € Bußgeld und 1 Punkt in Flensburg. Kam es dabei zu einer Gefährdung oder Sachbeschädigung, erhöht sich die Strafe auf 150 € bzw. 200 €, 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot.
- Abstand unterschreiten (Drängeln): Zu dichtes Auffahren ist kein Kavaliersdelikt, gerade auf Autobahnen. Der Bußgeldkatalog für 2025/2026 zeigt, dass bei geringem Sicherheitsabstand empfindliche Strafen fällig werden. Wer beispielsweise bei 130 km/h weniger als drei Zehntel (39 m) des nötigen Abstands hält, zahlt 240 € Bußgeld, bekommt 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot. Fällt der Abstand auf unter einem Zehntel (13 m) drohen sogar bis zu 400 € Bußgeld, 2 Punkte und bis zu 3 Monate Fahrverbot.
- Geschwindigkeitsüberschreitungen: Rasen wird auch 2026 teuer geahndet. Zwar gibt es keine neuen Tempolimits, aber die bestehenden Bußgelder bleiben hoch. Innerorts zahlt man je nach Überschreitung bis zu 800 €, außerorts zwischen bis zu 700 €. Ab 21 km/h zu schnell gibt es einen Punkt (egal ob inner- oder außerorts). Ein Fahrverbot von mindestens 1 Monat droht innerorts ab 31 km/h Überschreitung und außerorts ab 41 km/h. Diese Schwellen hatte man 2020 einmal senken wollen, doch nach viel Hin und Her gelten wieder die oben genannten Werte und bleiben 2026 bestehen.
- Parkverstöße und Haltverstöße: Falschparken wurde bereits deutlich verteuert und bleibt auch 2026 teuer. Ein einfacher Parkverstoß (z.B. Parken ohne Ticket oder im Haltverbot) kostet inzwischen bis zu 55 € (statt früher oft 15 €). Auf Rad- und Gehwegen, in zweiter Reihe oder auf E-Auto-Parkplätzen drohen Bußgelder bis 110 €. Wichtig: Wer in Feuerwehrzufahrten parkt oder Rettungsfahrzeuge behindert, zahlt 100 €.
- Rettungsgasse: Zu den härtesten Sanktionen zählt weiterhin der Verstoß gegen die Rettungsgasse. Wer keine Rettungsgasse bildet oder sie unerlaubt benutzt, muss bis zu 320 € Bußgeld zahlen, bekommt 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot. Dieser Tatbestand wurde 2021 neu eingeführt und bleibt unverändert streng.
- Auto-Posing: Ebenfalls neueren Datums und weiterhin gültig sind die Strafen für das sogenannte Auto-Posing. Vermeidbarer Lärm oder unnötiges Erzeugen von Abgasen, beispielsweise durch einen laufenden Motor beim Parken, kostet jetzt 100 €.
Gefährliche Verkehrsverstöße werden auch 2026 streng geahndet, genauso wie im geltenden Bußgeldkatalog 2025 vorgesehen. Polizei und Ordnungsämter werden voraussichtlich ihr Augenmerk weiter auf Handy-Sünder, Drängler, Raser und Falschparker legen.
Nachfolgend findest Du eine Übersicht der größten Verstöße inklusive der Bußgelder, Punkte und Fahrverbote für 2026:
| Bereich | Typischer Verstoß | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
|---|---|---|---|---|
| Geschwindigkeit innerorts | bis +10 +21–25 +31–40 >+70 km/h | 30 € 115 € 260 € 800 € | 0 1 2 2 | – – 1 Monat 3 Monate |
| Geschwindigkeit außerorts | bis +10 +21–25 +41–50 >+70 km/h | 20 € 100 € 320 € 700 € | 0 1 2 2 | – – 1 Monat 3 Monate |
| Abstand (Drängeln) | ab 130 km/h Abstand weniger als 3/10 weniger als 1/10 des halben Tachowerts | 240 € 400 € | 2 2 | 1 Monat 3 Monate |
| Handy am Steuer | Handy genutzt mit Gefährdung mit Sachbeschädigung | 100 € 150 € 200 € | 1 2 2 | – 1 Monat 1 Monat |
| Rettungsgasse | Nicht bilden oder unerlaubt nutzen | 200–320 € | 2 | 1 Monat |
| Rotlicht | Einfach (≤1s) qualifiziert (>1s) mit Gefährdung | 90 € 200 € 320 € | 1 2 2 | – 1 Monat 1 Monat |
| Alkohol am Steuer | 0,5–1,09 ‰ (erstmalig, ohne Ausfallerscheinungen) | 500 € | 2 | 1 Monat |
| THC/Cannabis am Steuer | mehr als 3,5 ng/ml THC im Blutserum | 500 € | 2 | 1 Monat |
| Gurt / Kindersicherung | Nicht angeschnallt Kind ohne jede Sicherung | 30 € 60 € | 0 1 | – – |
| Parkverstöße 2. Reihe | Basis mit Behinderung mit Sachbeschädigung | 55 € 80 € 110 € | 0 1 1 | – |
| Parkverstöße Geh-/Radweg | Basis mit Behinderung mit Sachbeschädigung | 55 € 70 € 100 € | 0 1 1 | – |
| Parkverstöße Behindertenparkplatz | Unberechtigt auf Behindertenparkplatz | 55 € | 0 | – |
| Umweltzonen | Umweltzone ohne Umweltplakette | 100 € | 0 | – |
Punkte & Fahrverbote: Was gilt 2025/2026?
Beim Flensburger Punktesystem ändert sich 2026 nichts Grundlegendes. Die große Punktereform liegt schon einige Jahre zurück. 2014 wurden zum Beispiel die Maximalpunkte auf 8 reduziert. Auch 2026 gilt weiterhin, Punkte gibt es nur für schwerwiegende Verstöße, die die Verkehrssicherheit gefährden. Das System bleibt wie gehabt:
- 1 Punkt für schwere Ordnungswidrigkeiten (z.B. Handy am Steuer, Vorfahrt missachten)
- 2 Punkte für sehr schwere Ordnungswidrigkeiten (z.B. rote Ampel mit Gefährdung, über 70 km/h zu schnell)
- 3 Punkte für Verkehrsstraftaten (z.B. Unfallflucht, Trunkenheit am Steuer)
Der Führerscheinentzug bleibt bei 8 Punkten im Fahreignungsregister (Flensburg) bestehen. Ebenso bleiben die Tilgungsfristen und Möglichkeiten zum Punkteabbau unverändert.
Auch bei den Fahrverboten (zeitlich befristetes Fahrverbot bei schweren Verstößen) gibt es keine Neuerungen in der Gesetzeslage. Die altbekannten Schwellen gelten weiter. Ab 31 km/h innerorts bzw. 41 km/h außerorts zu schnell, bist Du einen Monat zu Fuß unterwegs. Wiederholungstäter (zweimal mit jeweils mehr als 26 km/h zu schnell innerhalb eines Jahres) erhalten ebenso ein Fahrverbot. Bei besonders krassen Abstandsverstößen können sogar bis zu 3 Monate Fahrverbot verhängt werden.
Neu ist hier allenfalls eine Klarstellung bei Drogen am Steuer. Der bundeseinheitliche Bußgeldkatalog wurde in Auflage 15.1 um Cannabis-Grenzwerte ergänzt, um die Fahrverbote und Bußgelder bei Drogendelikten eindeutiger zu regeln. Trotz der Cannabis-Legalisierung gilt eine strenge Grenzwertregelung im Straßenverkehr. Ab einem THC-Wert von 3,5 ng/ml gilt man als fahruntüchtig und verliert mindestens einen Monat den „Lappen“.
Es gibt also keine Revolution beim Punkte- und Fahrverbotssystem 2026. Solltest Du doch Punkte sammeln, bedenke, dass diese je nach Schwere 2½ bis 10 Jahre gespeichert bleiben. Vier oder mehr Punkte führen zu Ermahnungen/Verwarnungen, bevor es bei acht Punkten zum Führerscheinentzug kommt.
Welche neuen Verkehrsregeln und Änderungen erwarten uns 2026 in Deutschland?
Neben Bußgeldern gibt es auch einige Regeländerungen 2026 im Straßenverkehr, die Du kennen solltest. Diese ergeben sich vor allem aus neuen Verordnungen und EU-Vorgaben. Sie betreffen allerdings eher organisatorische oder technische Bereiche, weniger das direkte Fehlverhalten im Verkehr. Hier ein Überblick der wichtigsten Neuerungen:
- Digitaler Führerschein: Laut dem ADAC führt Deutschland voraussichtlich Ende 2026 den digitalen Führerschein ein. Künftig kannst Du Deinen Führerschein als digitales Dokument auf dem Smartphone mitführen. Dadurch darf der Kartenführerschein theoretisch zu Hause bleiben. Wichtig: Der digitale Führerschein ist nur eine Ergänzung, kein Ersatz. Du solltest den Kartenführerschein also weiterhin griffbereit haben, bis der digitale wirklich überall anerkannt ist.
- Führerschein-Umtausch: Auch 2026 läuft die große Umtauschaktion alter Führerscheine weiter. Wenn Dein Kartenführerschein zwischen 1999 und 2001 ausgestellt wurde, musst Du ihn bis zum 19. Januar 2026 in den neuen EU-Kartenführerschein umtauschen! Bis zum 19. Januar 2027 folgen dann die Inhaber von Scheckkartenführerscheinen, die zwischen 2002 – 2004 ausgestellt wurden. Nach dem jeweiligen Stichtag verliert der alte Schein seine Gültigkeit. Wirst Du dann noch mit dem alten Dokument erwischt, droht ein Verwarnungsgeld von 10 € und Du musst den neuen Führerschein nachträglich der Polizei vorlegen. Für alle vor 1953 Geborenen gilt übrigens eine Sonderfrist bis 2033.
- EU-Führerschein auf dem Handy: Über Deutschland hinaus plant auch die EU einen einheitlichen digitalen Führerschein bis 2030. Deutschland ist hier also Vorreiter. Ab 2033 sollen alle alten Papier- und Kartenführerscheine europaweit ersetzt sein. In den nächsten Jahren wird sich im Verkehrsrecht somit viel digitalisieren. 2026 ist ein erster Schritt in diese Richtung.
- Neue Sicherheitssysteme in Neuwagen: Im Jahr 2026 treten EU-weit technische Regeln in Kraft, die Neuwagen noch sicherer machen sollen. So wird ab Juli 2026 für neu entwickelte Pkw-Modelle eine Reihe weiterer Fahrerassistenzsysteme verpflichtend. Dazu zählen z.B. Notbremsassistenten, Spurhalteassistenten, Aufmerksamkeitswarner bei Ablenkung und ein erweiterter Kopfaufprallschutz-Bereich im Fahrzeug. Außerdem muss ab 01.01.2026 in allen neuen Fahrzeugtypen das Notrufsystem NG-eCall (Next Generation eCall) verbaut sein, das über 4G/5G-Netze schneller Hilfe rufen kann.
- EU-weite Verkehrsregeln: Ein Punkt, der indirekt deutsche Autofahrer betrifft, ist die Änderung bei der grenzüberschreitenden Ahndung von Verkehrsverstößen. Eine neue EU-Richtlinie schreibt vor, dass Auslandsknöllchen künftig in das jeweilige Heimatland des Betroffenen zugestellt werden. Die Vollstreckung ausländischer Bußgelder in Deutschland wird damit einfacher. Wenn Du 2026 z.B. im Ausland geblitzt wirst, kannst Du Dich nicht mehr darauf verlassen, „davonzukommen. Beispielsweise zieht die Niederlande 2026 die Bußgelder an. Ein Handy am Steuer kostet dort nun 440 €, und solche Bescheide können in Deutschland nun eingetrieben werden.
- Euro-7-Abgasnorm und Umwelt: Zum 29.11.2026 kommt für Neuwagen die neue Abgasnorm Euro 7 in erster Stufe. Für Dich im Alltag ändert sich hier zunächst wenig, außer dass künftige Fahrzeuge sauberer sein müssen und Hersteller strengere Grenzwerte einhalten. Erwähnenswert: Erstmals schreibt Euro 7 auch eine Haltbarkeitsanforderungen für E-Auto-Batterien vor (nach 5 Jahren/100.000 km noch min. 80 % Kapazität).
Umweltzonen und Fahrverbote: Wird es strenger für Diesel & Co.?
Viele Autofahrer fragen sich, ob 2026 in puncto Umweltzonen und Fahrverbote (für bestimmte Fahrzeuge) Neuerungen anstehen und ob Verstöße hier teurer werden. Die kurze Antwort: Die Bußgelder an sich bleiben gleich, aber die Regeln zur Zufahrt könnten verschärft werden.
Bußgeld in Umweltzonen: Wer ohne gültige Feinstaub-Plakette in eine Umweltzone fährt, zahlt auch 2026 ein Bußgeld von 100 €. Punkte oder Fahrverbote gibt es dafür nicht mehr. Seit 2014 ist der Punkt für diesen Verstoß entfallen, dafür wurde das Bußgeld damals von 40 € auf 100 € erhöht. Das Verbot gilt ebenso fürs Parken. Selbst ein geparktes Auto ohne Plakette in der Zone kann zur Kasse gebeten werden.
Lokale Diesel- und Benziner-Fahrverbote: In deutschen Städten gibt es bereits seit einigen Jahren Fahrverbote für ältere Diesel-Fahrzeuge (meist Euro 4 oder schlechter, teils auch bereits Euro 5). Neu ist, dass vereinzelt auch alte Benziner mit einbezogen werden. 2026 könnten solche Regelungen ausgeweitet werden, abhängig von Gerichtsurteilen und Luftreinhalteplänen. Beispiele: In Darmstadt sind seit 2019 neben Diesel bis Euro 5 auch Benziner der Klassen Euro 1 und 2 auf bestimmten Straßen verboten. Bonn, Essen, Frankfurt, Köln haben ebenfalls Fahrverbote geplant oder diskutiert, die Benziner Euro 1/2 und Diesel bis Euro 4/5 betreffen. Allerdings stehen die genauen Umsetzungsdaten teils noch nicht fest.
Wenn Du ein älteres Fahrzeug fährst, informiere Dich in Deiner Stadt, ob 2026 neue Beschränkungen kommen. Sollte ein solches Fahrverbot greifen, erspart Dir auch die grüne Plakette nichts. Du dürftest dann z.B. mit einem Euro-2-Benziner nicht mehr in die Umweltzone fahren. Verstöße dagegen würden als „Plakettenverstoß“ ebenfalls 100 € kosten, da man faktisch ohne gültige Berechtigung in der Zone ist.
Blaue Plakette? Nach wie vor wird politisch über eine „Blaue Umweltplakette“ für sehr saubere Autos (Euro 6d/7) diskutiert, um dieselben gezielt zu fördern. 2026 ist hier aber noch nichts Konkretes eingeführt. Das heißt, die grüne Plakette bleibt vorerst der Goldstandard, um in Umweltzonen fahren zu dürfen.
Unabhängig von Bußgeldern spürt man auch 2026 den Trend, dass die Umweltauflagen schärfer werden. Einige Großstädte planen langfristig sogar, Innenstädte weitgehend nur noch für emissionsfreie Fahrzeuge freizugeben. Solche Schritte sind aber eher bis 2030 zu erwarten.
Unterm Strich bringen die Verkehrsregeländerungen 2026 in Deutschland vor allem technische und verwaltungstechnische Neuerungen, während der Bußgeldkatalog 2026 selbst weitgehend unverändert bleibt. Kein neues Tempolimit, kein generelles Handyverbot, sondern Kontinuität in Form von hohen Bußgeldern und bekannten Regeln. Trotzdem solltest Du die genannten Punkte, wie digitaler Führerschein, Führerscheinumtausch, Fahrzeugtechnik und EU-weite Entwicklungen, Umweltzonen und Fahrverbote, im Hinterkopf behalten, denn sie betreffen Dich als Autofahrer direkt oder indirekt.
Quellen: Die Informationen stammen aus dem aktualisierten Bußgeldkatalog und Verkehrsrecht 2025/2026 (z.B. bmv.de, bundesregierung.de, ADAC) sowie offiziellen Angaben der Behörden. Alle Angaben ohne Gewähr.
FAQ zum Bußgeld:
Ab wann ist es Bußgeld und nicht nur Verwarnungsgeld?
Im Bußgeldkatalog 2025/2026 gibt es viele Tatbestände mit kleinen Beträgen. Diese werden als Verwarnungsgeld geahndet. Ab mehr als 55 € Strafe bist Du typischerweise im „Bußgeld“-Verfahren (Bußgeldbescheid etc.).
Wann kommen Punkte in Flensburg dazu?
Punkte werden erst berücksichtigt, wenn der Verstoß rechtskräftig ist (z.B. nach Erhalt des Bußgeldbescheids oder Urteils und nach Ablauf einer festgelegten Frist).
Wie viele Punkte gibt es wofür (1–3 Punkte)?
Das Fahreignungs-Bewertungssystem arbeitet mit drei Punktekategorien (1 / 2 / 3 Punkte je nach Schwere), die vom BMV festgelegt wurden.
Wo kann ich meinen Punktestand in Flensburg kostenlos abfragen?
Über das offizielle Fahreignungsregister beim Kraftfahrt Bundesamt kann man den Punktestand online und gebührenfrei abfragen.
Welcher Bußgeldkatalog ist aktuell gültig?
Rechtsverbindlich ist die Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV) (mit Anlage „Bußgeldkatalog“) – Ausfertigungsdatum: 14.03.2013. Zuletzt geändert durch Art. 3 V v. 2.10.2024 I Nr. 299.
Wann wurde der Bußgeldkatalog zuletzt geändert?
Der konsolidierte Rechtsstand der BKatV ist (Standangabe) „zuletzt geändert durch Art. 3 der Verordnung vom 02.10.2024 (BGBl. I Nr. 299)”. Das Verkehrsministerium weist außerdem darauf hin, dass zuletzt in die Anlage (Bußgeldkatalog) durch ein Gesetz vom 16.08.2024 eine neue Nummer eingefügt wurde.
Wo finde ich den aktuellen Bußgeldkatalog?
Der aktuelle BKatV kann beim Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz eingesehen werden.
Warum ist der Betrag im Bußgeldbescheid höher als der Regelsatz?
Bei besonderen Umständen darf/ muss die Behörde je nach Tatbestand abweichen (z.B. Vorsatz statt Fahrlässigkeit, Gefährdung, Sachschaden, Wiederholungstäter usw.). Zusätzlich werden noch Gebühren und Auslagen im Bußgeldbescheid aufgeführt (Bspw. Verwaltungsgebühr wie Halterermittlung und Zustellkosten).